Aufträge finden
Wie Sachverständigenbüros an Aufträge kommen, bevor der Notar ruft
Bausachverständige bekommen ihre Aufträge klassisch über Gerichte, Versicherungen, Makler und Empfehlung. Das sind gute Quellen, aber sie haben eine gemeinsame Eigenschaft: man kann sie nicht aufdrehen. Der Privatmarkt kann das, und er wächst schneller als jeder andere Teil dieses Geschäfts.
Die Kaufbegleitung ist der Wachstumsmarkt
Wer heute ein gebrauchtes Haus kauft, gibt eine sechsstellige Summe für ein Objekt aus, das er zweimal gesehen hat. Ein Sachverständiger, der für ein paar hundert Euro mitgeht, ist unter diesen Umständen eine offensichtlich sinnvolle Investition, und die Zahl der Käufer, die das so sehen, steigt.
Diese Anfragen haben einen entscheidenden Vorteil: sie sind terminiert. Der Notartermin steht, und bis dahin muss die Begehung stattgefunden haben. Wer als erster einen Termin innerhalb der Frist anbieten kann, bekommt den Auftrag. Erreichbarkeit ist in diesem Segment wichtiger als Honorar.
Antwortzeit ist die wichtigste Kennzahl
Bei einer Kaufbegleitung liegt zwischen Anfrage und Beauftragung oft weniger als ein Tag, weil der Käufer unter Zeitdruck steht und parallel drei Büros anschreibt. Wer nach 48 Stunden antwortet, hat verloren, egal wie gut die Qualifikation ist.
Deshalb messen wir in diesem Gewerk nicht nur Anfragen, sondern auch die Zeit bis zur Antwort. Ein Büro, das Anfragen sammelt und abends beantwortet, hat kein Werbeproblem, sondern ein Prozessproblem. Ein einfacher Weg dagegen: eine Terminbuchung direkt auf der Landingpage, mit freien Slots für Begehungen.
Schimmel und Feuchtigkeit: der emotionalste Markt
Schimmel im Schlafzimmer ist selten nur ein technisches Thema. Es geht um Gesundheit, um Schuld und meist um einen Konflikt mit dem Vermieter oder dem Bauträger. Diese Auftraggeber wollen nicht in erster Linie eine Ursachenanalyse, sie wollen eine unabhängige Instanz, die feststellt, wer verantwortlich ist.
Genau das gehört in die Anzeige. "Unabhängig, nicht von der Gegenseite beauftragt" wiegt in diesem Segment mehr als jede Methodenbeschreibung. Und weil daraus regelmäßig ein Rechtsstreit wird, entstehen Folgeaufträge: Ergänzungsgutachten, Stellungnahme zum Gegengutachten, Gerichtstermin.
Qualifikationsnachweise sind hier ein Verkaufsargument
In fast keinem Handwerksmarkt spielen Zertifikate eine Rolle. Hier spielen sie die Hauptrolle. Sobald ein Gutachten in einem Rechtsstreit verwendet werden soll, greift die Gegenseite zuerst die Qualifikation des Erstellers an. "Öffentlich bestellt und vereidigt" nach § 36 Gewerbeordnung oder eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024 sind deshalb keine Zierde, sondern der Grund für die Beauftragung.
Wer einen dieser Nachweise hat, sollte ihn in Anzeigentitel, Beschreibung und Landingpage nennen. Wer keinen hat, sollte auf die Segmente zielen, in denen er nicht verlangt wird: Kaufbegleitung und baubegleitende Qualitätskontrolle.
Baubegleitung: planbarer Umsatz statt Einzelauftrag
Baubegleitende Qualitätskontrolle bedeutet fünf bis acht Termine über die Bauzeit eines Einfamilienhauses. Der Auftraggeber ist ein Bauherr, der einem Bauträger oder Generalunternehmer gegenübersteht und weiß, dass er das fachlich nicht beurteilen kann.
Das ist der planbarste Umsatz in diesem Gewerk und der am wenigsten beworbene. Die Suchbegriffe sind eindeutig ("baubegleitende qualitätskontrolle", "bauabnahme sachverständiger", "bauträger mängel") und in den meisten Gebieten praktisch frei.
Was wir ausschließen
- Wertermittlung für Banken, wenn du keine entsprechende Zertifizierung hast. Die Anfragen sind wertlos.
- Energieausweis allein. Sehr niedriger Auftragswert, starker Preiswettbewerb durch Online-Anbieter.
- Kostenlose Ersteinschätzung. Wer danach sucht, will kein Gutachten bezahlen.
- Gerichtsgutachten-Suchen. Diese Aufträge kommen über Listen, nicht über Google.
Was eine Anfrage kosten darf
Bei einer Kaufbegleitung mit 550 Euro Deckungsbeitrag und 50 Prozent Abschlussquote liegt die Grenze bei 275 Euro pro Anfrage. Bei einem Schadensgutachten mit 1.400 Euro Deckungsbeitrag und 40 Prozent Abschlussquote bei 560 Euro. Rechnet man Folgeaufträge aus Rechtsstreitigkeiten ein, liegt der Wert höher. Die Zahlen sind Rechenbeispiele, keine Zusage.