Aufträge finden
Wie Baumpflegebetriebe das Jahr durchgehend auslasten
Der typische Baumpflegebetrieb macht den größten Teil seines Umsatzes in fünf Monaten. Von Oktober bis Februar läuft die Fällsaison, danach bricht der Auftragseingang ein. Das ist kein Marktproblem, sondern ein Kalenderproblem, und es lässt sich mit einer Kampagne lösen, die im Sommerhalbjahr etwas anderes bewirbt als im Winterhalbjahr.
Das gesetzliche Fenster steuert die Kampagne
§ 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz verbietet in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September das Abschneiden und Auf-den-Stock-Setzen von Bäumen, Hecken und Gebüschen. Zulässig bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie alles, was zur Herstellung der Verkehrssicherheit erforderlich ist. Kommunale Baumschutzsatzungen können weiter gehen und eine Genehmigung auch außerhalb dieser Zeit verlangen.
Viele Eigentümer kennen diese Regel ungefähr und suchen danach: "darf ich im Sommer einen Baum fällen", "ab wann wieder Bäume fällen". Das sind hervorragende Suchen: sehr günstig, sehr konkret und sie führen zu einem Auftrag im Herbst, wenn die Antwort auf der Seite steht statt eines Kontaktformulars.
Verkehrssicherungspflicht ist das Sommergeschäft
Wer einen Baum besitzt, haftet für Schäden, die von ihm ausgehen. Das gilt für Privateigentümer und erst recht für Kommunen, Wohnungsgesellschaften und Gewerbebetriebe mit Parkplätzen. Die übliche Antwort darauf ist eine regelmäßige Baumkontrolle nach der FLL-Baumkontrollrichtlinie, dokumentiert im Baumkataster.
Dieses Geschäft ist wiederkehrend, planbar und liegt vollständig im Sommerhalbjahr. Es wird online kaum beworben, obwohl die Suchbegriffe existieren. Eine eigene Anzeigengruppe für "baumkontrolle", "verkehrssicherheit baum" und "baumkataster" kostet wenig und trifft eine Zielgruppe mit Budget.
Der Sturmtag entscheidet über den Monat
Wie beim Dachdecker gilt: nach einer Sturmnacht steigt die Suche nach "baum umgefallen" und "ast abgebrochen" für etwa 24 bis 36 Stunden stark an. Diese Anfragen haben eine sehr hohe Abschlussquote, weil der Kunde nicht vergleicht. Eine zweite, pausierte Kampagne mit hohem Tagesbudget, die bei Unwetterwarnung aktiviert wird, ist deshalb Standard in diesem Gewerk.
Warum die Genehmigungsfrage der beste Anzeigentext ist
Die meisten Menschen wissen nicht, ob sie ihren Baum fällen dürfen. Kommunale Baumschutzsatzungen knüpfen an Stammumfang, Baumart und Standort an und unterscheiden sich von Gemeinde zu Gemeinde. Das ist für den Eigentümer eine echte Hürde, und wer sie abnimmt, gewinnt den Auftrag. "Wir klären die Genehmigung mit der Gemeinde" ist der wirksamste Satz, den eine Baumpflege-Anzeige enthalten kann.
Was wir ausschließen
- Brennholz. "Brennholz kaufen", "Holz zu verschenken" bringt Anfragen von Leuten, die etwas holen wollen, nicht bezahlen.
- Selbstfällung. "Baum selbst fällen", "Motorsägenkurs", "Anleitung" kosten nur Klicks.
- Heckenschnitt allein. Gehört in die Gartenpflege, hat viel kleinere Auftragswerte.
- Forstarbeiten im Bestand. Andere Technik, andere Kalkulation, meist über Ausschreibung vergeben.
Was eine Anfrage kosten darf
Bei einer Fällung mit 900 Euro Deckungsbeitrag und 40 Prozent Abschlussquote liegt die Grenze bei rund 360 Euro pro Anfrage. Bei einem Baumkontrollvertrag mit 1.500 Euro jährlichem Deckungsbeitrag und 25 Prozent Abschlussquote bei rund 375 Euro, und das wiederkehrend. Reale Anfragepreise liegen deutlich darunter. Die Zahlen sind Rechenbeispiele, keine Zusage.